Kontakt
- Adresse
- Helene-Lange-Straße 6-7
14469 Potsdam - Telefon
- 0331 289-1663
- Website
- vv.potsdam.de
- Öffnungszeiten
- Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 18:00 Uhr, Mi 09:00 - 12:00 Uhr, Do 09:00 - 16:00 Uhr, Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Einspruch einlegen?
Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Der Bereich Bußgeldstelle gehört zum Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam. Die Stelle bearbeitet vor allem Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, also Parken und Halten, und im fließenden Verkehr. Dazu zählen Geschwindigkeitsverstöße an Messpunkten, die von der Verkehrsunfallkommission freigegeben wurden, sowie Rotlichtverstöße an Lichtsignalanlagen. Daneben bearbeitet die Bußgeldstelle Ordnungswidrigkeiten aus vielen anderen Rechtsgebieten. Zuständig ist sie für das Stadtgebiet von Potsdam.
Besucher finden die Bußgeldstelle in der Helene-Lange-Straße 6-7 in 14469 Potsdam. Die Postanschrift lautet Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79-81, 14469 Potsdam. Für Fragen zu Parkverstößen nennt die Stadt die Nummer 0331 289 16 63, für andere Verwarnungen die 0331 289 16 77.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort die Bußgeldstelle Potsdam, ist sie für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Brandenburg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Potsdam unter anderem zuständig:
Quellen
- Landeshauptstadt Potsdam, abgerufen am 26.09.2026: 324 Bereich Bußgeldstelle | Startseite des Serviceportals
- Landeshauptstadt Potsdam, abgerufen am 26.09.2026: Bußgeld-Stelle | Landeshauptstadt Potsdam
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.