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Bußgeldstelle · Brandenburg

Bußgeldstelle Potsdam: Infos & Kontakt

Helene-Lange-Straße 6-7, 14469 PotsdamAktualisiert am 26.09.2026

Kontakt

Adresse
Helene-Lange-Straße 6-7
14469 Potsdam
Telefon
0331 289-1663
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 18:00 Uhr, Mi 09:00 - 12:00 Uhr, Do 09:00 - 16:00 Uhr, Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Einspruch einlegen?

Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

Der Bereich Bußgeldstelle gehört zum Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam. Die Stelle bearbeitet vor allem Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, also Parken und Halten, und im fließenden Verkehr. Dazu zählen Geschwindigkeitsverstöße an Messpunkten, die von der Verkehrsunfallkommission freigegeben wurden, sowie Rotlichtverstöße an Lichtsignalanlagen. Daneben bearbeitet die Bußgeldstelle Ordnungswidrigkeiten aus vielen anderen Rechtsgebieten. Zuständig ist sie für das Stadtgebiet von Potsdam.

Besucher finden die Bußgeldstelle in der Helene-Lange-Straße 6-7 in 14469 Potsdam. Die Postanschrift lautet Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79-81, 14469 Potsdam. Für Fragen zu Parkverstößen nennt die Stadt die Nummer 0331 289 16 63, für andere Verwarnungen die 0331 289 16 77.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort die Bußgeldstelle Potsdam, ist sie für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Brandenburg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Potsdam unter anderem zuständig:

Quellen

  1. Landeshauptstadt Potsdam, abgerufen am 26.09.2026: 324 Bereich Bußgeldstelle | Startseite des Serviceportals
  2. Landeshauptstadt Potsdam, abgerufen am 26.09.2026: Bußgeld-Stelle | Landeshauptstadt Potsdam

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?