Kontakt
- Adresse
- Am Markt 1 / Pfeilstraße
16225 Eberswalde - Telefon
- 03334 214-1966
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- bussgeld@kvbarnim.de
- Website
- barnim.de
- Öffnungszeiten
- Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr; Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Bußgeldstelle des Landkreises Barnim hat ihren Sitz im Paul-Wunderlich-Haus (Haus E) Am Markt 1 / Pfeilstraße in Eberswalde. Nach Angaben des Landkreises ist sie für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig und bearbeitet Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, etwa im Straßenverkehr, im Umweltbereich oder im Gewerberecht. Auf ihrer Seite stellt der Landkreis Informationen zu Bußgeldverfahren, Ansprechpartnern sowie Hinweise zu Fristen und Zahlungen bereit. Persönlich erreichbar ist die Stelle dienstags von 9 bis 18 Uhr, an den übrigen Werktagen nach Vereinbarung.
Nicht jeder Verkehrsverstoß im Barnim wird hier bearbeitet. Welche Behörde zuständig ist, hängt davon ab, wer den Verstoß festgestellt hat, etwa der Landkreis oder die Polizei.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Landkreis Barnim“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Brandenburg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Eberswalde unter anderem zuständig:
Quellen
- Landkreis Barnim, abgerufen am 10.10.2026: Barnim - Bußgeldstelle
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.