Kontakt
- Adresse
- Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau - Telefon
- 03984 70-2232
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- 03984 70-4032
- ordnungsamt@uckermark.de
- Website
- uckermark.de
- Öffnungszeiten
- Montag 08.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, Freitag 08.00 - 11.30 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Die Bußgeldstelle gehört zum Ordnungsamt der Kreisverwaltung Uckermark mit Sitz in der Karl-Marx-Straße 1 in Prenzlau.
Zuständigkeit
Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten im Landkreis Uckermark. Daneben ist sie für allgemeine Ordnungswidrigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes zuständig, unter anderem im Handwerks- und Gewerberecht, im Ausländerrecht, aus den Bereichen der Zulassungs- und Führerscheinstelle sowie nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Aufklärung kann sie weitere Ermittlungsbehörden wie die Polizei hinzuziehen. Zum Landkreis gehören unter anderem die Städte Prenzlau, Schwedt/Oder, Templin, Angermünde und Lychen sowie die Ämter Brüssow, Gartz (Oder), Gerswalde und Gramzow. Nicht jedes Schreiben zu einem Verstoß in der Uckermark stammt aber von der Kreisverwaltung: Andere Behörden, etwa die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, führen eigene Verfahren.
Maßgeblich ist immer der Absender auf dem Schreiben. Nur wenn dort das Ordnungsamt des Landkreises Uckermark steht, ist diese Bußgeldstelle Ihr Ansprechpartner. Vor einem Bußgeldbescheid erhalten Sie einen Anhörungsbogen, den Sie innerhalb der genannten Frist zurücksenden. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bietet der Landkreis dafür eine Online-Anhörung an, Kennung und Passwort stehen im Anhörungsschreiben. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde Einspruch einlegen. Lassen Sie den Vorwurf vorher prüfen, etwa die Messung oder die Höhe der Geldbuße, damit die Frist nicht ungenutzt verstreicht.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Landkreis Uckermark“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Brandenburg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Prenzlau unter anderem zuständig:
Quellen
- Landkreis Uckermark, abgerufen am 27.10.2026: Bußgeldstelle / Landkreis Uckermark
- Landkreis Uckermark, abgerufen am 27.10.2026: Städte & Gemeinden / Landkreis Uckermark
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.