Kontakt
- Adresse
- Stauffenbergstraße 2
08066 Zwickau - Telefon
- 0375 4402-24130
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- 0375 4402-24109
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- landkreis-zwickau.de
- Öffnungszeiten
- Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr; Montag, Mittwoch und Freitag geschlossen
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Das Sachgebiet Bußgeld gehört zum Ordnungsamt im Landratsamt des Landkreises Zwickau. Laut Landkreis ist es zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, darunter Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße im Zusammenhang mit Unfällen, Alkohol und Drogen, Parkverstöße im ruhenden Verkehr sowie sonstige Verkehrsordnungswidrigkeiten. Zu den Aufgaben zählen selbstständige Geschwindigkeitsmessungen des Landkreises, die Bearbeitung von Anzeigen der Kommunen und der Polizei sowie die Begleitung der Verfahren.
Die Postanschrift lautet: Landkreis Zwickau, Landratsamt, Ordnungsamt, Sachgebiet Bußgeld, Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau. Persönlich erreichbar ist das Sachgebiet in der Stauffenbergstraße 2 in 08066 Zwickau zu den angegebenen Öffnungszeiten am Dienstag und Donnerstag.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Landkreis Zwickau“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Zwickau unter anderem zuständig:
Quellen
- Landkreis Zwickau, abgerufen am 04.10.2026: Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Landkreis Zwickau, abgerufen am 04.10.2026: Bußgeld (Sachgebiet)
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.