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- Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz - Telefon
- 0371 488 3277
Fax, E-Mail, Website
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- chemnitz.de
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Abteilung Zentrale Bußgeldstelle gehört zum Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Chemnitz und bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet. Laut Stadt nehmen Kontrollen im ruhenden und im fließenden Verkehr sowohl Polizeibeamte als auch Außendienstmitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamts vor. Neben stationären Geschwindigkeitsmessanlagen und kombinierten Anlagen für Geschwindigkeit und Rotlicht führen Polizei und Rechts- und Ordnungsamt auf zahlreichen Straßen mobile Kontrollen durch, ergänzt durch sogenannte Enforcement-Trailer.
Anfragen zur Bearbeitung laufender Vorgänge richten Sie an die Bußgeldstelle. Hinweise und Anfragen zur Durchführung von Kontrollen gehen dagegen an das Sachgebiet Verkehrsüberwachung des Rechts- und Ordnungsamts.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Chemnitz“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Chemnitz unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Chemnitz, abgerufen am 04.10.2026: Verkehrsordnungswidrigkeiten: Chemnitz.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.