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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Bußgeldbehörde ist die zentrale Bußgeldstelle der Kreisverwaltung und gehört zum Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss. Sie ahndet Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, hauptsächlich Geschwindigkeitsüberschreitungen und sonstige Verkehrsverstöße. Zur Überwachung des fließenden Verkehrs betreibt die Bußgeldstelle vier stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und einen Radarwagen. Außerdem bearbeitet sie alle Bußgelder aus straßenverkehrsrechtlichen Verstößen, die die Kreispolizeibehörde Neuss feststellt. Zum Kreis gehören die Städte und Gemeinden Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind am besten während der Kernzeiten erreichbar: montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:00 Uhr, freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Maßgeblich ist immer der Absender auf dem Schreiben: Nur wenn dort der Rhein-Kreis Neuss steht, ist diese Bußgeldbehörde Ihr Ansprechpartner. Auf dem Anhörungsbogen stehen am Seitenende eine Kennung und ein Passwort, mit denen Sie sich über die Online-Anhörung des Kreises zum Vorwurf äußern können. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie den Vorwurf und die Messung am besten vorher prüfen, bevor Sie sich äußern oder die Frist verstreicht.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Nordrhein-Westfalen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Grevenbroich unter anderem zuständig:
Quellen
- Rhein-Kreis Neuss, abgerufen am 29.09.2026: Rhein-Kreis Neuss: Bußgeldbehörde
- Rhein-Kreis Neuss, abgerufen am 29.09.2026: Rhein-Kreis Neuss: Bußgelder (festsetzen, einzahlen)
- Rhein-Kreis Neuss, abgerufen am 29.09.2026: Rhein-Kreis Neuss: Über das Straßenverkehrsamt
- Rhein-Kreis Neuss, abgerufen am 29.09.2026: Rhein-Kreis Neuss: Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.