Kontakt
- Adresse
- Markt 1
04600 Altenburg - Telefon
- 03447/ 594-0
Fax, E-Mail, Website
- Website
- stadt-altenburg.de
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Altenburg ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten innerhalb der Stadt Altenburg zuständig. Dazu gehören auch Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem ruhenden Verkehr, etwa Parkverstöße, und aus dem fließenden Verkehr, etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Stadt überwacht auf ihrem Gebiet den ruhenden Verkehr. Die Verfahren beginnen nach einer Anzeige, vor allem durch den Fachdienst Ordnung und Verkehr der Stadtverwaltung, aber auch durch die Polizei oder durch Bürger. Für Verstöße außerhalb des Stadtgebiets von Altenburg ist die Stelle nicht zuständig.
Schriftlich erreichen Sie die Bußgeldstelle unter Stadtverwaltung Altenburg, Markt 1, 04600 Altenburg. Für eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich ein Termin zu vereinbaren.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Altenburg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Thüringen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Stadt Altenburg, abgerufen am 31.10.2026: Zentrale Bußgeldstelle - Stadt Altenburg
- Stadt Altenburg, abgerufen am 31.10.2026: Ordnungswidrigkeiten - Stadt Altenburg
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.