Kontakt
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- Bürgermeister-Wagner-Straße 1
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- Montag: 09:00 - 12:30 Uhr; Dienstag: 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 09:00 - 12:30 Uhr; Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Bußgeldstelle gehört zur Abteilung Sicherheit und Verwaltung im Bürgeramt der Landeshauptstadt Erfurt. Sie nimmt amtliche und private Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten entgegen und prüft, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Im Straßenverkehrsrecht betrifft das Halten, Parken und Geschwindigkeit. Die Stelle führt Anhörungen, Nachermittlungen und Zeugenbefragungen durch, erstellt Verwarnungsgeld-, Bußgeld- und Kostenbescheide und bearbeitet Einsprüche sowie Anträge auf gerichtliche Entscheidung. Die übergeordnete Abteilung überwacht den ruhenden Verkehr auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt.
Verstöße, die die Polizei feststellt, bearbeitet in Thüringen in der Regel die Zentrale Bußgeldstelle in Artern. Welche Behörde zuständig ist, ergibt sich aus dem Schreiben selbst.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Erfurt“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Thüringen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Erfurt unter anderem zuständig:
Quellen
- Landeshauptstadt Erfurt, abgerufen am 01.10.2026: Bußgeldstelle | Erfurt.de
- Landeshauptstadt Erfurt, abgerufen am 01.10.2026: Sicherheit und Verwaltung | Erfurt.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.