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- Adresse
- Berliner Str. 154
03046 Cottbus - Telefon
- 0355 612-2868
Fax, E-Mail, Website
- Website
- cottbus.de
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die zentrale Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz gehört zum Fachbereich 32 - Ordnung & Sicherheit und hat ihren Sitz in der Berliner Straße 154. Sie bearbeitet und führt Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Straßenverkehrsgesetz und weiteren Rechtsvorschriften durch. Das betrifft Ordnungswidrigkeiten des Straßenverkehrs, aber auch anderer Bereiche.
Im Straßenverkehr geht es um Verstöße, die die Stadt selbst feststellt: Die untere Straßenverkehrsbehörde ist für die Geschwindigkeitsmessung mit mobilen und stationären Anlagen sowie die Überwachung der Ampel Rot im Stadtgebiet zuständig, die festgestellten Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße werden ausgewertet und geahndet. Daneben kontrollieren Mitarbeiter der Stadt den ruhenden Verkehr, etwa Parkverstöße.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Cottbus“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Brandenburg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Stadt Cottbus/Chóśebuz, abgerufen am 05.10.2026: Bußgeldstelle - Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Stadt Cottbus/Chóśebuz, abgerufen am 05.10.2026: Untere Straßenverkehrsbehörde - Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Stadt Cottbus/Chóśebuz, abgerufen am 05.10.2026: Kontrolle des ruhenden Verkehrs einschließlich das Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen - Stadt Cottbus/Chóśebuz
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.