Kontakt
- Adresse
- Fabrikstraße 8 - 10
24103 Kiel - Telefon
- 0431 901-2170
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
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- 0431 901-62077
- bussgeldstelle@kiel.de
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- Öffnungszeiten
- Montag: 8.30 bis 13 Uhr Dienstag: 8.30 - 13 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 8.30 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr Freitag: Geschlossen
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Sie sind in Kiel zu schnell gefahren oder haben einen Rotlichtverstoß begangen? Die Bußgeldstelle in Kiel informiert, dass die Verfolgung und Bestrafung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sich nach der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes richtet. Die Strafen richten sich also nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Verwarnungsgeld bis 55 €
Die Höhe des Bußgeldes oder Verwarnungsgeldes hängt von der Art und Schwere der Verkehrsverstöße ab. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Bußgeldstelle in Kiel den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro verhängen. Einige Beispiele:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 15 km/h
- Abstandsverstöße unter 80 km/h
- Parkverstöße
- Defekte Beleuchtung am Kfz
Bußgeldverfahren in Kiel ab 60 € Bußgeld
Nicht geringfügige Verkehrsverstöße können von der Bußgeldstelle in Kiel mit einem Bußgeld von mindestens 60,00 Euro geahndet werden. Dazu gehören u.a.:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen über 16 km/h
- Handy am Steuer
- Abstandsverstöße bei Tempo über 80 km/h
- Rotlichtverstöße
Zusätzlich fallen bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen an. Wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde oder die Ordnungswidrigkeit schwerwiegender ist, können zusätzlich auch Punkte ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Stadt Kiel – Bußgeldstelle“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Schleswig-Holstein. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Kiel unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Kiel, 26.04.2023: Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.