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Bußgeldstelle · Mecklenburg-Vorpommern

Bußgeldstelle Neubrandenburg: Infos & Kontakt

Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 NeubrandenburgAktualisiert am 04.11.2026

Kontakt

Adresse
Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg
Telefon
0395 555-2269
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Fax
0395 555-292269
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Ordnung, Verkehr und Gewerbe: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr, Freitag geschlossen

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

Die Stadt Neubrandenburg bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Zuständige Stelle ist Gefahrenabwehr, Gewerbe und Verkehrsaufsicht im Bereich Sicherheit und Ordnung, die Bußgeldabteilung sitzt am Friedrich-Engels-Ring 53. Die Stadt unterscheidet Verwarnungen mit einer Geldbuße von 5 bis 55 Euro und bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro. Außendienstmitarbeiter kontrollieren dabei auch den ruhenden und fließenden Verkehr. Bei bußgeldbewehrten Verstößen erhalten Betroffene zunächst die Möglichkeit, sich zu äußern, danach wird der Bußgeldbescheid erlassen. Eine Abgrenzung zu anderen Behörden nennt die Seite der Stadt nicht.

Maßgeblich ist der Absender auf dem Schreiben. Nennt es die Stadt Neubrandenburg, ist diese Stelle Ihre Ansprechpartnerin, nennt es eine andere Behörde, wenden Sie sich an diese. Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie einverstanden sind und das Verwarngeld innerhalb einer Woche zahlen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie den Vorwurf am besten prüfen, bevor Sie sich äußern oder die Frist abläuft. Zur persönlichen Vorsprache in der Bußgeldabteilung bringen Sie das Schreiben oder den Bescheid und gegebenenfalls den Personalausweis mit.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Neubrandenburg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Neubrandenburg unter anderem zuständig:

Quellen

  1. Stadt Neubrandenburg, abgerufen am 04.11.2026: Verkehrsordnungswidrigkeiten / Stadt Neubrandenburg
  2. Stadt Neubrandenburg, abgerufen am 04.11.2026: Gefahrenabwehr, Gewerbe und Verkehrsaufsicht / Stadt Neubrandenburg

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?