Kontakt
- Adresse
- Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg - Telefon
- 0395 555-2269
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
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- 0395 555-292269
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- neubrandenburg.de
- Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten Ordnung, Verkehr und Gewerbe: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr, Freitag geschlossen
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Stadt Neubrandenburg bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Zuständige Stelle ist Gefahrenabwehr, Gewerbe und Verkehrsaufsicht im Bereich Sicherheit und Ordnung, die Bußgeldabteilung sitzt am Friedrich-Engels-Ring 53. Die Stadt unterscheidet Verwarnungen mit einer Geldbuße von 5 bis 55 Euro und bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro. Außendienstmitarbeiter kontrollieren dabei auch den ruhenden und fließenden Verkehr. Bei bußgeldbewehrten Verstößen erhalten Betroffene zunächst die Möglichkeit, sich zu äußern, danach wird der Bußgeldbescheid erlassen. Eine Abgrenzung zu anderen Behörden nennt die Seite der Stadt nicht.
Maßgeblich ist der Absender auf dem Schreiben. Nennt es die Stadt Neubrandenburg, ist diese Stelle Ihre Ansprechpartnerin, nennt es eine andere Behörde, wenden Sie sich an diese. Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie einverstanden sind und das Verwarngeld innerhalb einer Woche zahlen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie den Vorwurf am besten prüfen, bevor Sie sich äußern oder die Frist abläuft. Zur persönlichen Vorsprache in der Bußgeldabteilung bringen Sie das Schreiben oder den Bescheid und gegebenenfalls den Personalausweis mit.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Neubrandenburg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Neubrandenburg unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Neubrandenburg, abgerufen am 04.11.2026: Verkehrsordnungswidrigkeiten / Stadt Neubrandenburg
- Stadt Neubrandenburg, abgerufen am 04.11.2026: Gefahrenabwehr, Gewerbe und Verkehrsaufsicht / Stadt Neubrandenburg
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.