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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Bußgeldstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehört zum Rechtsamt und dort zur Stelle 30.1 Ordnungsangelegenheiten und Anliegenmanagement. Zu den Leistungen dieser Stelle zählen das Ahnden von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und die Anhörung dazu. Grundlage sind die §§ 24, 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und die Bußgeldkatalogverordnung.
Nach den Angaben der Stadt sind für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die Landräte, die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte zuständig. Eine Ausnahme gilt bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Halten und Parken: Hier sind die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden zuständig.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Greifswald“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Greifswald unter anderem zuständig:
Quellen
- Universitäts- und Hansestadt Greifswald, abgerufen am 04.11.2026: 30.1 Ordnungsangelegenheiten und Anliegenmanagement
- Universitäts- und Hansestadt Greifswald, abgerufen am 04.11.2026: Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
- Universitäts- und Hansestadt Greifswald, abgerufen am 04.11.2026: Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ahnden
- Universitäts- und Hansestadt Greifswald, abgerufen am 04.11.2026: Verwaltungsstruktur
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.