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Bußgeldstelle · Mecklenburg-Vorpommern

Bußgeldstelle Greifswald: Infos & Kontakt

Lange Straße 2 a, 17489 GreifswaldAktualisiert am 04.11.2026

Kontakt

Adresse
Lange Straße 2 a
17489 Greifswald
Telefon
03834 8536-4350
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Fax
+49 3834 8536-4342
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr), Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr. Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

Die Bußgeldstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehört zum Rechtsamt und dort zur Stelle 30.1 Ordnungsangelegenheiten und Anliegenmanagement. Zu den Leistungen dieser Stelle zählen das Ahnden von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und die Anhörung dazu. Grundlage sind die §§ 24, 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und die Bußgeldkatalogverordnung.

Nach den Angaben der Stadt sind für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die Landräte, die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte zuständig. Eine Ausnahme gilt bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Halten und Parken: Hier sind die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden zuständig.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Greifswald“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Greifswald unter anderem zuständig:

Quellen

  1. Universitäts- und Hansestadt Greifswald, abgerufen am 04.11.2026: 30.1 Ordnungsangelegenheiten und Anliegenmanagement
  2. Universitäts- und Hansestadt Greifswald, abgerufen am 04.11.2026: Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
  3. Universitäts- und Hansestadt Greifswald, abgerufen am 04.11.2026: Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ahnden
  4. Universitäts- und Hansestadt Greifswald, abgerufen am 04.11.2026: Verwaltungsstruktur

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?