Die Polizei geht verstärkt gegen illegal getunte E-Scooter, Fatbikes und Pedelecs vor. In Nordrhein-Westfalen haben die Kreispolizeibehörden Borken und Köln am 7. Oktober 2026 ein landesweites Pilotprojekt mit mobilen Rollenprüfständen gestartet. Mit den Geräten lässt sich schon an der Kontrollstelle messen, ob ein Fahrzeug schneller fährt als erlaubt. Wie verbreitet die Manipulationen vor allem bei Jugendlichen sind, zeigt eine zweitägige Kontrollaktion im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein: Dort stellte die Polizei vor Schulen 18 Fahrzeuge sicher.
Pilotprojekt in NRW: Prüfstand direkt an der Kontrollstelle
Beim Auftakt vor dem Kreishaus in Borken stellte die Polizei die neue Technik vor. Zur Erprobung stehen zwei unterschiedliche Systeme zur Verfügung, der Dynostar SSD-1 und der E-Speed-Control eines Schweizer Herstellers. Eingesetzt werden sie zunächst bei den Kreispolizeibehörden Borken und Köln. Der Borkener Prüfstand soll sowohl bei geplanten Schwerpunktkontrollen als auch im täglichen Streifendienst genutzt werden.
Geprüft werden Fatbikes, E-Scooter, Pedelecs, E-Bikes und Speed-Pedelecs. Nach Angaben der Polizei hat sich der Tuning-Trend seit dem Frühjahr 2025 ausgehend von den Niederlanden auch im Kreis Borken deutlich verbreitet. Der mobile Prüfstand soll eine schnelle und rechtssichere technische Überprüfung ermöglichen. Teure externe Gutachten sollen so in geeigneten Fällen seltener nötig sein. Nach der Pilotphase sollen beide Geräte in Borken bleiben und anderen Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen als Leihgeräte zur Verfügung stehen.
Wichtig ist dabei eine Unterscheidung, auf die auch die Polizei hinweist: Wer mit eigener Muskelkraft schneller als 25 km/h fährt, begeht damit allein keinen Verstoß. Entscheidend ist, ob der Elektromotor über die gesetzliche Grenze hinaus unterstützt.
Kontrollen an Schulen: 18 Fahrzeuge sichergestellt
Am 5. und 6. Oktober 2026 kontrollierte die Polizeidirektion Ratzeburg gemeinsam mit der Polizei Hamburg im Umfeld mehrerer Schulen in Ratzeburg, Mölln und Schwarzenbek. Auffällig waren nach Angaben der Polizei vor allem die zahlreichen technisch veränderten E-Scooter. Zwei Scooter erreichten bis zu 45 km/h, weitere waren per Software auf 30 bis 45 km/h umgestellt worden. Erlaubt sind bei E-Scootern 20 km/h.
In zwölf Fällen wurden Jugendliche auf manipulierten E-Scootern angehalten, die nach Polizeiangaben nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaßen. Durch die Veränderungen war die Betriebserlaubnis jeweils erloschen. Außerdem fielen vier sogenannte Kinderscooter ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz auf, dazu falsche und abgelaufene Versicherungskennzeichen sowie ein Fahrrad mit Gasgriff, das ohne Treten motorisiert fahren konnte. Ein E-Scooter-Fahrer stand zudem im Verdacht, unter dem Einfluss von Cannabis unterwegs zu sein. Weitere Verstöße betrafen das Fahren zu zweit und die Nutzung des Handys während der Fahrt.
Die tatsächlich fahrbare Geschwindigkeit der sichergestellten Fahrzeuge wird nun im Rahmen der Ermittlungen auf einem Rollenprüfstand gemessen. Die Polizei kündigte weitere Kontrollen im Umfeld von Schulen an.
Warum Tuning rechtlich so schwer wiegt
E-Scooter dürfen nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung höchstens 20 km/h schnell sein. Bei Pedelecs darf der Motor nur bis 25 km/h unterstützen, dann gelten sie rechtlich als Fahrrad. Wird diese Grenze per Software oder Hardware aufgehoben, erlischt die Betriebserlaubnis. Aus dem Scooter oder Rad wird rechtlich ein Kraftfahrzeug, für das ganz andere Regeln gelten.
Für ein solches Fahrzeug ist je nach Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein, etwa der Klasse AM, erforderlich. Fehlt dieser, kann eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegen. Der Versicherungsschutz des Versicherungskennzeichens bezieht sich auf das ursprüngliche Fahrzeug. Nach einer Manipulation droht deshalb zusätzlich ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Beide Delikte können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Die Polizei Borken weist ausdrücklich darauf hin, dass die Folgen auch Erziehungsberechtigte treffen können. Strafbar machen kann sich auch, wer als Halter zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz fährt. Kommt es zu einem Unfall, können zudem hohe Schadenersatzforderungen entstehen, wenn keine Versicherung eintritt. Für Jugendliche, die noch keinen Führerschein haben, kann ein solches Verfahren außerdem bei der späteren Erteilung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen.
Diese Bußgelder gelten für E-Scooter
Neben den Straftatbeständen gibt es eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten, die bei solchen Kontrollen häufig festgestellt werden. Die folgenden Beträge gelten nach dem aktuellen Bußgeldkatalog für Elektrokleinstfahrzeuge.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis | 70 € | keine | nein | prüfen |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € | keine | nein | prüfen |
| Zu zweit gefahren | 10 € | keine | nein | prüfen |
| Handy während der Fahrt benutzt | 100 € | 1 | nein | prüfen |
| Ab 0,5 Promille gefahren (erstmals) | 500 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis (getuntes Fahrzeug) | Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | möglich | prüfen |
Weitere Beträge, etwa für Rotlichtverstöße oder das Fahren auf dem Gehweg, finden sich in der Übersicht zum Bußgeldkatalog für Elektrokleinstfahrzeuge. Für das kommende Jahr sind bei E-Scootern zudem neue Regeln und teils höhere Bußgelder geplant, die noch nicht gelten. Einen Überblick gibt der Artikel zur E-Scooter-Reform 2026/2027.
Was Eltern und Fahrer jetzt beachten sollten
Ob ein E-Scooter oder Pedelec verändert wurde, ist von außen oft nicht zu erkennen. Manipulationen erfolgen häufig über Apps oder kleine Zusatzmodule. Eltern sollten deshalb darauf achten, ob das Fahrzeug ihres Kindes spürbar schneller fährt als vorgesehen, und ob Einstellungen in der Hersteller-App verändert wurden. Bei E-Scootern gehören eine gültige Betriebserlaubnis und ein aktuelles Versicherungskennzeichen zur Grundausstattung. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.
Sogenannte Kinderscooter ohne Betriebserlaubnis dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Gleiches gilt für Fahrräder mit Gasgriff, die ohne Treten fahren, sofern sie nicht als Kraftfahrzeug zugelassen und versichert sind. Wer ein Fahrzeug gebraucht kauft, sollte prüfen, ob es im Originalzustand ist. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden sich auf der Seite zu Führerschein und Fahrerlaubnis.
Quellen
- Kreispolizeibehörde Borken: Pilotprojekt gegen illegales Tuning von Zweirädern gestartet (7. Oktober 2026)
- Polizeidirektion Ratzeburg: E-Scooter im Visier: Bilanz nach zweitägiger Kontrollaktion (8. Oktober 2026)
- Bundesministerium der Justiz: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), Straßenverkehrsgesetz (§ 21) und Pflichtversicherungsgesetz (§ 6)
Bild: KI-generiert
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