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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Jedes Jahr werden in Bayern rund 3 Millionen Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. Die meisten davon werden von der Zentralen Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle (ZVO) des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes bearbeitet.
Die Arbeit der ZVO ist unverzichtbar für die Verkehrssicherheit in Bayern und ist für das Vorverfahren zuständig. Hierzu zählt insbesondere die Anhörung im Bußgeldverfahren, also der Versand und die Bearbeitung von Anhörungsbögen.
OWI-Vorverfahren in Straubing: Anhörung und Fahrerermittlung
Das Aufgabengebiet der Zentralen Verwaltungsstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Straubing umfasst folgende Bereiche:
- Anhörung im Bußgeldverfahren: Verkehrsteilnehmer, die in Bayern geblitzt wurden, werden zunächst angehört. Im Rahmen der Anhörung können die Betroffenen eine Stellungnahme abgehen und Details zum Tatvorwurf einsehen.
- Fahrerermittlung: Wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Verstoß begeht, kann die Polizei nur dann einen Bußgeldbescheid erlassen, wenn sie den Fahrer ermitteln kann. Die ZVO übernimmt diese Aufgabe und schickt dem Halter des Fahrzeugs einen Zeugenfragebogen zu.
- Verwarnungsangebote: Bei leichten Verstößen kann die ZVO ein Verwarnungsangebot unterbreiten. Der Verkehrsteilnehmer kann das Angebot annehmen und muss dann nur eine geringere Gebühr zahlen.
- Bußgeldbescheide: Wenn der Verstoß nicht durch ein Verwarnungsangebot erledigt werden kann, erlässt die zentrale Bußgeldstelle in Bayern mit Sitz in Viechtach einen Bußgeldbescheid. Der Verkehrsteilnehmer hat dann die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Zentrale VOWi-Stelle in Straubing“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bayern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Straubing unter anderem zuständig:
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.