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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zentrale Bearbeitung der Bußgeldverfahren in Bayern
Die Zentrale Bußgeldstelle im bayerischem Viechtach wickelt jährlich über 850.000 Bußgeldverfahren ab und stellt mehr als 70.000 Fahrverbote aus. Doch ist eine Strafe durch einen Einspruch vermeidbar und wie läuft das ab?
Die Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bayern richten sich nach dem aktuell bundesweit gültigen Bußgeldkatalog. Es gibt zwar auch einen Bußgeldkatalog für Bayern. Dieser orientiert sich ab an den bundeseinheitlichen Strafen.
Die zentrale Bußgeldstelle des bayerischen Polizeiverwaltungsamtes arbeitet dabei eng mit den Polizeidienststellen vor Ort zusammen. Wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit in München über Tempo 30 durch die Polizei festgestellt, wird gleich die Zentrale in Viechtach verständigt, die dann das Bußgeldverfahren einleitet.
In Nürnberg hingegen ist der kommunale Zweckverband des Großraumes für Geschwindigkeitsverstöße zuständig. Auch übernimmt die zentrale in Viechtach ab einer bestimmten Stelle im Verfahren die weitere Administration.
Das gleiche gilt wenn eine Bußgeldbehörde vor Ort ein Verwarnungsgeld wegen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit einleitet, der Beschuldigte aber nicht zahlt oder die Tat bestreitet.
Viele Kommunen in Bayern haben die Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen oder Falschparken auch ganz an die zentrale Bußgeldstelle in Viechtach übertragen, die dann die technische Verwaltungsabwicklung, wie die Erstellung des Bußgeldbescheides übernimmt.
Für das Vorverfahren ist Straubing zuständig
Die zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle mit Sitz in Straubing ist für das Vorverfahren zuständig. Die Zentrale VOWi-Stelle verschickt Verwarnungsangebote, Anhörungsbögen und Schreiben zur Fahrerermittlung. Jährlich werden in Bayern rund 3 Millionen Vorgänge bearbeitet.
Noch keine zentrale Online-Anhörung in Bayern
In Bayern gibt es aktuell keinen Online-Service für eine Stellungnahme im Bußgeldverfahren. Vielmehr ist der Anhörungsbogen oder Zeugenfragenbogen ab einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro per Post, per Fax oder per E-Mail ausgefüllt zurück zu schicken.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid in Bayern
Wird nach der Anhörung an dem Bußgeldverfahren festgehalten oder bleibt der Anhörungsbogen unbearbeitet, versendet die zentrale Bußgeldstelle in Viechtach den Bußgeldbescheid. Dann haben Sie die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Zentrale Bußgeldstelle Bayern in Viechtach“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bayern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Viechtach unter anderem zuständig:
Quellen
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, 15.02.2023: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt - Zentrale Bußgeldstelle
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, 15.02.2023: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt - Zentrale VOWi-Stelle
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.