Kontakt
- Adresse
- Grottenau 1
86150 Augsburg - Telefon
- 0821 / 324-9240
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- 0821 / 324-9233
- Website
- augsburg.de
- Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00-12:00 und Donnerstag 14:00-17:00
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Bußgeldstelle Augsburg: Zuständigkeit Verkehrsüberwachung
Die Bußgeldstelle in Augsburg ist Teil des Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienstes. Der Verkehrsüberwachungsdienst hat unterschiedliche Ansprechpartner für Allgemeine Anfragen, für Parkverstöße, für Bußgeldangelegenheiten und für Geschwindigkeitsverstöße.
Die Bußgeldstelle ist für die Bearbeitung und den Versand von Bußgeldbescheiden zuständig. Betroffene können unter den oben genannten Kontaktdaten die zuständigen Ansprechpartner erreichen.
Ansprechpartner für Geschwindigkeitsverstöße in Augsburg
Wer in Augsburg zu schnell gefahren und sich zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen der Anhörung äußern möchte oder Fragen zum Verfahren hat, kann sich an den Verkehrsüberwachungsdienst unter dieser Telefonnummer und E-Mail-Adresse wenden:
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Augsburg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bayern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Augsburg unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Augsburg, 15.02.2023: Verkehrsüberwachungsdienst
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.