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Bußgeldstelle · Bremen

Bußgeldstelle Bremen: Kontakt, E-Mail & Öffnungszeiten

Pfalzburger Straße 69a, 28207 BremenAktualisiert am 20.01.2026

Kontakt

Adresse
Pfalzburger Straße 69a
28207 Bremen
Telefon
0421 / 361-88624
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag 08:00-12:00, Mittwoch: geschlossen, Donnerstag & Freitag 08:00-12:00

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Die Referate der Bußgeldstelle in Bremen für Verkehrsordnungswidrigkeiten kümmern sich um die Überwachung im ruhenden oder fließenden Straßenverkehr. Auch in Bremen richten sich die Höhe des Bußgelds, die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Verhängung von Fahrverboten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2 Referate unterteilt

Der Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten ist in zwei Referate. Das Referat 21 ist zuständig für weniger schwerwiegende Verstöße wie:

  • Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette
  • Geschwindigkeitsverstöße im Verwarnungsgeldbereich
  • Falschparken
  • Bagatellunfälle
  • Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrerinnen und Radfahrern

Das Referat 22 ist unter anderem zuständig für:

Bremen: Kosten und Gebühren im Bußgeldverfahren

Autofahrern, welchen in Bremen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, erhalten einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle. Der Bußgeldbescheid enthält nicht nur die festgesetzte Strafe aus dem Bußgeldkatalog, sondern zusätzlich Gebühren und Auslagen.

Als Gebühr werden die bundesweit üblichen 5 Prozent des Bußgeld-Betrages erhoben, jedoch mindestens 25,00 Euro. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 Euro. Darüber hinaus kann ein Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote zur Folge haben – das hängt ganz von der Höhe der Strafe ab.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist 14-Tage nach Zustellung des Bescheids möglich.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Bremen“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bremen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Bremen unter anderem zuständig:

Quellen

  1. Serviceportal Bremen, 30.01.2023: Verkehrsordnungswidrigkeiten (Ref. 21 und 22)

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?