Kontakt
- Adresse
- Bahnhofsplatz 1
96515 Sonneberg - Telefon
- 03675 880-0
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
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- Stadtverwaltung: Di 08:30 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr, Mi 08:30 - 12:00 Uhr, Do 08:30 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr, Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Die Stadtverwaltung Sonneberg führt im Bereich Ordnungswesen die Zentrale Bußgeldstelle und den Verkehrsüberwachungsdienst.
Zuständigkeit
Die Verkehrsüberwachung der Stadtverwaltung Sonneberg ahndet neben der Polizeiinspektion Sonneberg Verstöße im ruhenden Straßenverkehr als Verkehrsordnungswidrigkeit. Darunter fallen laut Stadt vor allem Verstöße gegen Halt- und Parkverbote sowie zeitlich begrenztes und gebührenpflichtiges Parken. Beanstandet werden Halt- und Parkverstöße im Haltverbot, auf Gehwegen, in der Fußgängerzone, auf Behindertenparkplätzen oder in Feuerwehrzufahrten. Die Dienstkräfte stellen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld mit mobilen Geräten aus, auch eine Vornotierung ist möglich. Zu Geschwindigkeitsmessungen macht die Seite der Stadt keine Angaben.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Sonneberg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Thüringen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Stadt Sonneberg, abgerufen am 07.11.2026: Zentrale Bußgeldstelle - Stadt Sonneberg
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.