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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständig für fließenden und ruhenden Verkehr
Die Bußgeldbehörde in Dresden kümmert sich um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Diese werden nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft. Dazu zählen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Überfahren eine roten Ampel
- Handy am Steuer
- Parkverstöße
- weitere allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldstelle Dresden bietet Online-Anhörung an
Haben Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Stadtraum Dresden begangen, erhalten Sie mit dem Anhörungsschreiben die Login-Daten für das Online-Anhörungs-Portal der Stadt Dresden.
Nach dem Login können Sie eine Stellungnahme zur angeblich begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit abgeben und Ihre Sicht der Dinge schildern.
Nach Erhalt des Anhörungsbogen oder eines Bußgeldbescheids haben Sie auch die Möglichkeit einen Einspruch gegen die Blitzermessung zu prüfen.
[1] Dresden.de (2022) Abt. Verwaltung und Bußgeldbehörde
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Dresden“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Dresden unter anderem zuständig:
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.