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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Bußgeldstelle des Kreises Warendorf: Verwarnungsgeld und Bußgeldverfahren
Die Bußgeldstelle des Kreises Warendorf informiert, dass Verwarnungsgelder bis zu 55 EURO betragen können, ohne das zusätzliche Verfahrenskosten entstehen. Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn das Verwarnungsgeld fristgerecht gezahlt wird.
Wichtiger Hinweis: Das Verwarnungsgeld ist ein Angebot ohne Rechtsanspruch. Es gibt keine Möglichkeit, gegen die Verwarnung rechtlich vorzugehen. Wenn Sie sich dazu entschließen, die Verwarnung anzufechten, wird die Bußgeldstelle des Kreises Warendorf darüber entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Rückmeldung das Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Bußgeldbescheid und Gebühren
Falls ein Bußgeldbescheid erlassen wird, sind zusätzlich zu den Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) zu zahlen.
Gebührenstruktur:
- 25,00 EURO bei einer Geldbuße bis 500,00 EURO
- 5 % der festgesetzten Geldbuße bei höheren Beträgen
- 3,50 € Auslagen für die Zustellung des Bußgeldbescheides
Einspruchsmöglichkeit: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der erlassenden Behörde einlegen. Der Einspruch muss in deutscher Sprache verfasst sein, und die Frist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf bei der Behörde eingeht.
Wichtiger Hinweis zum Einspruch: Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Einspruchsfrist Tatsachen und Beweismittel vorzubringen, die im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung dienen. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Beachten Sie jedoch, dass ein Einspruch auch zu einer für Sie nachteiligen Entscheidung führen kann. Falls die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Einspruchs nicht zurücknimmt, wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Kreis Warendorf“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Nordrhein-Westfalen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.