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Bußgeldstelle · Nordrhein-Westfalen

Bußgeldstelle Kreis Warendorf: Infos zum Bußgeldverfahren

Waldenburger Str. 2, 48231 WarendorfAktualisiert am 20.01.2026

Kontakt

Adresse
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon
02581 / 53-0
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Fax
02581 / 53-1099
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 und Freitag 08:00 bis 14:00

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Bußgeldstelle des Kreises Warendorf: Verwarnungsgeld und Bußgeldverfahren

Die Bußgeldstelle des Kreises Warendorf informiert, dass Verwarnungsgelder bis zu 55 EURO betragen können, ohne das zusätzliche Verfahrenskosten entstehen. Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn das Verwarnungsgeld fristgerecht gezahlt wird.

Wichtiger Hinweis: Das Verwarnungsgeld ist ein Angebot ohne Rechtsanspruch. Es gibt keine Möglichkeit, gegen die Verwarnung rechtlich vorzugehen. Wenn Sie sich dazu entschließen, die Verwarnung anzufechten, wird die Bußgeldstelle des Kreises Warendorf darüber entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Rückmeldung das Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Bußgeldbescheid und Gebühren

Falls ein Bußgeldbescheid erlassen wird, sind zusätzlich zu den Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) zu zahlen.

Gebührenstruktur:

  • 25,00 EURO bei einer Geldbuße bis 500,00 EURO
  • 5 % der festgesetzten Geldbuße bei höheren Beträgen
  • 3,50 € Auslagen für die Zustellung des Bußgeldbescheides

Einspruchsmöglichkeit: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der erlassenden Behörde einlegen. Der Einspruch muss in deutscher Sprache verfasst sein, und die Frist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf bei der Behörde eingeht.

Wichtiger Hinweis zum Einspruch: Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Einspruchsfrist Tatsachen und Beweismittel vorzubringen, die im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung dienen. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Beachten Sie jedoch, dass ein Einspruch auch zu einer für Sie nachteiligen Entscheidung führen kann. Falls die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Einspruchs nicht zurücknimmt, wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Kreis Warendorf“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Nordrhein-Westfalen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?