Kontakt
- Adresse
- Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde - Telefon
- +49 (0)3371 608-0
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- +49 (0)3371 608-9000
- info@teltow-flaeming.de
- Website
- teltow-flaeming.de
- Öffnungszeiten
- möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch: Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr, Do. 9 bis 12 und 13 bis 16.30 Uhr
Einspruch einlegen?
Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten gehört zum Straßenverkehrsamt des Landkreises Teltow-Fläming in Luckenwalde. Das Straßenverkehrsamt überwacht gemeinsam mit der Polizei und der Stadtverwaltung Ludwigsfelde die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten im Landkreis. Mehr als die Hälfte der vom Landkreis eingerichteten Messstellen dient der Schul- und Spielwegsicherung. Weitere Standorte liegen an Unfallhäufungsstellen, an Stellen mit besonderer Gefährdung und an schützenswerten Bereichen wie Seniorenheimen und Krankenhäusern. Neben Geschwindigkeitsverstößen ahndet das Sachgebiet auch Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung, das Fahrlehrergesetz und das Personenbeförderungsgesetz.
Zum Landkreis gehören unter anderem Luckenwalde, Jüterbog, Zossen, Trebbin, Baruth/Mark, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Rangsdorf, Am Mellensee, Niedergörsdorf, Nuthe-Urstromtal sowie das Amt Dahme/Mark. Messungen der Stadt Ludwigsfelde oder der Polizei stammen nicht vom Landkreis.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort die Bußgeldstelle Landkreis Teltow-Fläming, ist sie für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Brandenburg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Luckenwalde unter anderem zuständig:
Quellen
- Landkreis Teltow-Fläming, abgerufen am 26.09.2026: - Landkreis Teltow-Fläming
- Landkreis Teltow-Fläming, abgerufen am 26.09.2026: - Landkreis Teltow-Fläming
- Landkreis Teltow-Fläming, abgerufen am 26.09.2026: Städte und Gemeinden - Landkreis Teltow-Fläming
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.