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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
In Gießen überwacht neben der Polizei auch die Stadt den ruhenden und den fließenden Verkehr. Zuständige Stelle ist die Operative Gefahrenabwehr, eine Abteilung des Ordnungsamts mit den Teams Stadtpolizei und Verkehrsüberwachung. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet.
Bei Post vom Ordnungsamt handelt es sich laut Stadt immer um ein sogenanntes Verwarnungsgeldangebot. Bei höheren Geldbußen kommt die Post vom Regierungspräsidium Kassel, das die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen führt.
Maßgeblich ist immer der Absender auf dem Schreiben. Zuständig ist die Behörde, die die Verwarnung ausgesprochen oder den Bußgeldbescheid erlassen hat. Fragen zu einem Verwarnungsgeldangebot der Stadt richten Sie an die Operative Gefahrenabwehr, Fragen zu einem Bußgeldbescheid an die Behörde, die ihn erlassen hat. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie den Vorwurf am besten vorher prüfen, bevor Sie zahlen oder sich äußern.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Verkehrsüberwachung Stadt Gießen“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Hessen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Gießen unter anderem zuständig:
Quellen
- Universitätsstadt Gießen, abgerufen am 16.10.2026: Operative Gefahrenabwehr / Stadt Gießen
- Universitätsstadt Gießen, abgerufen am 16.10.2026: Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten / Stadt Gießen
- Universitätsstadt Gießen, abgerufen am 16.10.2026: Kfz: Ordnungswidrigkeiten / Stadt Gießen
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.