Kontakt
- Adresse
- Luisenplatz 5
64283 Darmstadt - Telefon
- (06151) 13-2284
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten
- Montag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Mittwoch 07:00 - 12:30 Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Freitag 07:00 - 12:30 Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach tel. Vereinbarung möglich.
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Abteilung Sicherheits- und Bußgeldwesen im Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Darmstadt ist die städtische Bußgeldstelle. Sie ist Ansprechpartner für Verkehrsordnungswidrigkeiten, die die Stadt auf ihrem Gebiet selbst feststellt. Die Stadt überwacht den fließenden Verkehr mit stationären und mobilen Anlagen: Sie unterhält 15 stationäre Anlagen, an 14 Standorten finden Rotlichtkontrollen statt, dazu sind zwei mobile Messfahrzeuge im Einsatz. Im ruhenden Verkehr werden ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge mit mobilen Datenerfassungsgeräten erfasst. Privatpersonen können Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr anzeigen.
Neben der Stadt überwacht auch die Polizei den Verkehr. Weitere Informationen zu Bußgeldverfahren in Hessen gibt die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Darmstadt“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Hessen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Darmstadt unter anderem zuständig:
Quellen
- Wissenschaftsstadt Darmstadt, abgerufen am 30.09.2026: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen | Digitales Rathaus Darmstadt
- Wissenschaftsstadt Darmstadt, abgerufen am 30.09.2026: Überwachung des fließenden Verkehrs Rotlicht-/Geschwindigkeitsüberwachung | Digitales Rathaus Darmstadt
- Wissenschaftsstadt Darmstadt, abgerufen am 30.09.2026: Überwachung des ruhenden Verkehrs | Digitales Rathaus Darmstadt
- Wissenschaftsstadt Darmstadt, abgerufen am 30.09.2026: Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit | Digitales Rathaus Darmstadt
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.