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Bußgeldstelle · Hessen

Bußgeldstelle Neu-Isenburg: Infos & Kontakt

Hugenottenallee 53, 63263 Neu-IsenburgAktualisiert am 28.10.2026

Kontakt

Adresse
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Telefon
06102 - 241-319
Fax, E-Mail, Website

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

Die Verwarn- und Bußgeldstelle gehört zum Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde der Stadt Neu-Isenburg in der Hugenottenallee 53. Die Stadt nennt diesen Fachbereich als zuständige Stelle für Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Verstöße im ruhenden Verkehr, also Halt- und Parkverstöße im Stadtgebiet.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann statt eines Bußgeldbescheids eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro ausgesprochen werden. Die Höhe richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Nicht jedes Schreiben zu einem Verstoß in Neu-Isenburg kommt aber von der Stadt: Zuständig ist immer die Behörde, die den Bescheid erlassen hat.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Neu-Isenburg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Hessen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Neu-Isenburg unter anderem zuständig:

Quellen

  1. Stadt Neu-Isenburg, abgerufen am 28.10.2026: Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde | Stadt Neu-Isenburg
  2. Stadt Neu-Isenburg, abgerufen am 28.10.2026: Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten | Stadt Neu-Isenburg

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?