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- Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg - Telefon
- 06102 - 241-319
Fax, E-Mail, Website
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- neu-isenburg.de
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Verwarn- und Bußgeldstelle gehört zum Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde der Stadt Neu-Isenburg in der Hugenottenallee 53. Die Stadt nennt diesen Fachbereich als zuständige Stelle für Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Verstöße im ruhenden Verkehr, also Halt- und Parkverstöße im Stadtgebiet.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann statt eines Bußgeldbescheids eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro ausgesprochen werden. Die Höhe richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Nicht jedes Schreiben zu einem Verstoß in Neu-Isenburg kommt aber von der Stadt: Zuständig ist immer die Behörde, die den Bescheid erlassen hat.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Neu-Isenburg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Hessen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Neu-Isenburg unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Neu-Isenburg, abgerufen am 28.10.2026: Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde | Stadt Neu-Isenburg
- Stadt Neu-Isenburg, abgerufen am 28.10.2026: Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten | Stadt Neu-Isenburg
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.