Kontakt
- Adresse
- Hans-Böckler-Straße 1
63110 Rodgau - Telefon
- +49 6106 693-0
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- ordnungsamt@rodgau.de
- Website
- rodgau.de
- Öffnungszeiten
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Verwarn- und Bußgeldstelle gehört zum Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Rodgau. Sie bearbeitet Verwarngeldverfahren im ruhenden und fließenden Verkehr sowie Bußgeldverfahren zu Verkehrsdelikten und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten. Auch Abschleppmaßnahmen liegen bei dieser Stelle. Die städtische Ordnungspolizei überwacht den ruhenden und fließenden Verkehr.
Die Stadt nennt für die Stelle keine eigene allgemeine Telefonnummer. Angegeben ist hier deshalb die Zentrale der Stadtverwaltung. Ein Besuch vor Ort ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Rodgau“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Hessen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Rodgau unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Rodgau, abgerufen am 06.11.2026: Öffentliche Sicherheit & Ordnung | Stadt Rodgau
- Stadt Rodgau, abgerufen am 06.11.2026: Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung | Stadt Rodgau
- Stadt Rodgau, abgerufen am 06.11.2026: Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten | Stadt Rodgau
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.