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Bußgeldstelle · Baden-Württemberg

Zentrale Bußgeldstelle Stuttgart: Infos zur Online-Anhörung

Eberhardstraße 35, 70173 StuttgartAktualisiert am 20.01.2026

Kontakt

Adresse
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Fax
0711-216-899-09
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 bis 13:00. Telefonische Sprechzeichen: 09:00 bis 12:00

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Online‐Anhörung bei der Bußgeldstelle Stuttgart

Für Autofahrer, die einen Verwarnungsbescheid oder einen Anhörungsbogen in einem Bußgeldverfahren erhalten haben, bietet die zentrale Bußgeldstelle in Stuttgart eine Online-Anhörung (anhoerung.stuttgart.de) an. Die Zugangsdaten finden Betroffene auf dem Anhörungsschreiben.

Wer wegen einer Überschreitung der Höchgeschwindigkeit im Stadtgebiet Stuttgart geblitzt wurde, über eine Rote Ampel gefahren ist oder einen Strafzettel für einen Parkverstoß bekommen hat, sollte den Service der Online-Anhörung wahrnehmen, um sich den Vorwurf einmal genauer anzusehen:

  • Persönliche Daten korrigieren
  • Angaben zum Fahrer machen, z.B. bei einem Firmenwagen
  • Äußerung zum Tatvorwurf – Stellungnahme abgeben
  • Dokumente und Nachweise hochladen, die einen entlasten könnten
  • Einsicht in Blitzerfotos, wenn diese vorhanden sind
  • Bezahlfunktion für Verwarnungen innerhalb einer Frist

Aufgaben der Bußgeldstelle in Stuttgart

Die Bußgeldstelle in Stuttgart ist eine Behörde der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die im Stadtgebiet von Stuttgart begangen werden. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Ordnungswidrigkeitengesetz oder das Baurecht.

Die Bußgeldstelle hat ihren Sitz in der Eberhardstraße 35 in Stuttgart. Sie ist montags bis freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr geöffnet. In dringenden Fällen ist eine telefonische Erreichbarkeit über das Service Center Stuttgart unter der Rufnummer 0711/216-0 möglich.

Die Bußgeldstelle ist in zwei Sachgebiete gegliedert:

  • Sachgebiet 1: Straßenverkehr
  • Sachgebiet 2: Sonstige Ordnungswidrigkeiten

Sachgebiet 1 ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung, das Parkverbot oder das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Sachgebiet 2 ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die nicht im Straßenverkehr begangen werden. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz, das Baurecht oder das Tierschutzgesetz.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Zentrale Bußgeldstelle Stuttgart“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Baden-Württemberg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Stuttgart unter anderem zuständig:

Quellen

  1. Stuttgart.de, 01.02.2023: Amt für öffentliche Ordnung Zentrale Bußgeldstelle

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?