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- Montag: 08:00 - 11:30 Uhr, Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr, Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr, Freitag: 08:00 - 12:45 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Aufgaben der Bußgeldstelle
Die zentrale Bußgeldstelle im Landratsamt Reutlingen kümmert sich um die Bestrafung von Verkehrsverstößen nach der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung. Dazu zählen unter anderem:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Unfälle
- abgefahrene Reifen uvm.
Dabei sind die beiden großen Kreisstädte Reutlingen und Metzingen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Stadtgebiet selbst zuständig. Auch im Landkreis Reutlingen richtet sich die Verwarnungs- und Bußgelder für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Online-Anhörung bei Geschwindigkeitsverstößen
Autofahrer, die wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle in Reutlingen erhalten haben, können sich im Online-Portal äußern und Ihre Daten berichtigen. Somit bleibt Ihnen der Gang zum Briefkasten erspart.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Zentrale Bußgeldstelle Reutlingen“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Baden-Württemberg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Reutlingen unter anderem zuständig:
Quellen
- Landratsamt Reutlingen, 17.01.2023: Zentrale Bußgeldstelle
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.