Kontakt
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- Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz - Telefon
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Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
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- 07531 / 8008-1757
- Bussgeldstelle@LRAKN.de
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- lrakn.de
- Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag 08:00-12:00 und 14:00-16:00, Freitag 08:00-12:00
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Kreisstädte für Bußgeldverfahren selbst zuständig
Die zentrale Bußgeldstelle des Landratsamtes Konstanz gehört zum Ordnungsamt. Sie ist die zuständige Behörde für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht im Landkreis. Aber sie verfolgt auch andere Ordnungswidrigkeiten, wie im Bereich Gefahrengüter, Lebensmittel, Naturschutz, und vielen mehr.
Bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, die in Konstanz, Singen, Radolfzell und in Stockach begangen wurden, sind die Städte und ihre Behörden selbst für das Bußgeldverfahren zuständig.
Geblitzt worden? LK Konstanz bietet Online-Anhörung
Wenn Sie im Landkreis Konstanz von einer mobilen Messung oder einem stationären Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurden, erhalten Sie von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen. Optional können Sie eine Online-Anhörung im OWI21-Portal wahrnehmen. In diesem Fall müssen Sie das Schreiben nicht postalisch beantworten.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Zentrale Bußgeldstelle Landkreis Konstanz mit Online-Anhörung“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Baden-Württemberg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Konstanz unter anderem zuständig:
Quellen
- Landkreis Konstanz, 15.02.2023: Zentrale Bußgeldstelle
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.