Kontakt
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- Obere Königsstraße 8
34117 Kassel - Telefon
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Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
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- kassel.de
- Öffnungszeiten
- Montag 8.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr, Mittwoch 14 bis 17.30 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr (offene Sprechzeit ohne Terminvereinbarung)
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Abteilung Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt der Stadt Kassel (Dezernat III - Ordnung, Sicherheit und Sport) verfolgt und ahndet Verkehrsverstöße im ruhenden und fließenden Verkehr im Kasseler Stadtgebiet. Dazu gehören die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und der Parkgebührenpflicht sowie Geschwindigkeitsmessungen. Auch die stationären Blitzer der Stadt betreibt und wertet das städtische Ordnungsamt aus. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet.
Von der städtischen Stelle zu unterscheiden ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel, auf die die Stadt für weitere Informationen verweist. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Kassel“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Hessen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Kassel unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Kassel, abgerufen am 05.10.2026: Verkehrsüberwachung: Ordnungswidrigkeiten | Stadt Kassel
- Stadt Kassel, abgerufen am 05.10.2026: Ordnungsamt | Stadt Kassel
- Stadt Kassel, abgerufen am 05.10.2026: Blitzer in Kassel | Stadt Kassel
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.