Kontakt
- Adresse
- Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach - Telefon
- 0671 803-1114
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- 0671 803-1119
- Website
- kreis-badkreuznach.de
- Öffnungszeiten
- Mo und Di: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache); Mi: 8:00 - 12:00 Uhr (nachmittags für den Publikumsverkehr geschlossen); Do: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Bußgeldstelle der Kreisverwaltung Bad Kreuznach gehört zum Amt 2 (Kommunalaufsicht und Recht). Sie bearbeitet die allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, die im Landkreis Bad Kreuznach in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Für Autofahrer wichtig: Der Landkreis Bad Kreuznach führt die Geschwindigkeitsüberwachung im Kreisgebiet innerhalb geschlossener Ortschaften durch. Die dabei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen ahndet die Bußgeldstelle der Kreisverwaltung selbst. Der Landkreis besteht aus der verbandsfreien Stadt Bad Kreuznach und den Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Kirner Land, Langenlonsheim-Stromberg, Nahe-Glan und Rüdesheim.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Landkreis Bad Kreuznach“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Bad Kreuznach unter anderem zuständig:
Quellen
- Kreisverwaltung Bad Kreuznach, abgerufen am 19.10.2026: Informationen zum Bußgeldverfahren
- Kreisverwaltung Bad Kreuznach, abgerufen am 19.10.2026: Anschrift und Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Bad Kreuznach
- Kreisverwaltung Bad Kreuznach, abgerufen am 19.10.2026: Verbandsgemeinden/Städte
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.