Kontakt
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- Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr; Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr. Persönliche Gespräche bitte vorher mit Termin.
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten gehört zum Verkehrsüberwachungsamt der Stadt Mainz und sitzt im Bonifazius-Turm A. Sie bearbeitet alle Vorgänge nach einer Verwarnung oder einem Geschwindigkeitsverstoß, den die Stadt Mainz festgestellt hat: Anhörungen, Bußgeld- und Kostenbescheide, Zahlungserleichterungen und die Durchsetzung von Verwarnungsgeldern. Es gibt eigene Sachgebiete für den fließenden und den ruhenden Verkehr.
Die Außendienstkräfte der städtischen Verkehrsüberwachung kontrollieren den ruhenden Verkehr, etwa Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätze und Halteverbotszonen, und führen im fließenden Verkehr Geschwindigkeitsmessungen durch. Die Postanschrift lautet Postfach 3820, 55028 Mainz.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Mainz“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Mainz unter anderem zuständig:
Quellen
- Landeshauptstadt Mainz, abgerufen am 25.09.2026: Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten | Landeshauptstadt Mainz
- Landeshauptstadt Mainz, abgerufen am 25.09.2026: Abteilung Verkehrsüberwachung | Landeshauptstadt Mainz
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.