Kontakt
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- Wasserweg 7 - 9
54292 Trier - Telefon
- +49 651 718-4100
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- trier.de
- Öffnungszeiten
- Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Einspruch einlegen?
Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Zentrale Bußgeldstelle gehört zum Ordnungsamt der Stadtverwaltung Trier und setzt Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr fest. Die Stadt überwacht auf ihrem Gebiet sowohl den ruhenden Verkehr, etwa Parkverstöße, als auch den fließenden Verkehr. Seit 2016 hat die Stadt die Überwachung des fließenden Verkehrs auf den innerörtlichen Straßen im Trierer Stadtgebiet von der Polizei übernommen, seit 2021 überwacht das Ordnungsamt an ausgewählten Kreuzungen auch Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße kombiniert.
Die städtische Geschwindigkeitsüberwachung ist auf die geschlossene Ortschaft begrenzt. Außerhalb gelegene Straßen, zum Beispiel die B 53 Umfahrung Biewer, Pfalzel und Ehrang oder die Ortsumfahrung Filsch, sowie Autobahnen fallen weiterhin in die Zuständigkeit der Polizei. Andere Verstöße wie Missachtung von Ampeln und Vorfahrt oder Alkohol am Steuer überwacht ebenfalls weiterhin die Polizei.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Trier“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Trier unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Trier, abgerufen am 28.09.2026: Ämter und Dienststellen
- Stadt Trier, abgerufen am 28.09.2026: Tempo- und Rotlichtverstöße
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.