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Bußgeldstelle · Rheinland-Pfalz

Bußgeldstelle Stadt Worms: Infos & Kontakt

Prinz-Carl-Anlage 3, 67547 WormsAktualisiert am 27.09.2026

Kontakt

Adresse
Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Telefon
0 62 41 / 8 53 - 31 00
Website
worms.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich

Einspruch einlegen?

Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

In Worms bearbeitet die Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht der Stadtverwaltung die Bußgeldverfahren der Stadt. Im fließenden Verkehr ist sie für die Radarüberwachung und Geschwindigkeitskontrollen zuständig, im ruhenden Verkehr für Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- und Ausgänge behindern. Die Abteilung bearbeitet alle Ordnungswidrigkeitenanzeigen außer Baurecht. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, bezahlt werden kann vor Ort nur per EC-Karte.

Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von der rheinland-pfälzischen Polizei angezeigt werden, etwa Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße bei Polizeikontrollen, ahndet dagegen landesweit die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort die Bußgeldstelle Stadt Worms, ist sie für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Worms unter anderem zuständig:

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?