Kontakt
- Adresse
- Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms - Telefon
- 0 62 41 / 8 53 - 31 00
- Website
- worms.de
- Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich
Einspruch einlegen?
Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
In Worms bearbeitet die Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht der Stadtverwaltung die Bußgeldverfahren der Stadt. Im fließenden Verkehr ist sie für die Radarüberwachung und Geschwindigkeitskontrollen zuständig, im ruhenden Verkehr für Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- und Ausgänge behindern. Die Abteilung bearbeitet alle Ordnungswidrigkeitenanzeigen außer Baurecht. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, bezahlt werden kann vor Ort nur per EC-Karte.
Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von der rheinland-pfälzischen Polizei angezeigt werden, etwa Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße bei Polizeikontrollen, ahndet dagegen landesweit die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort die Bußgeldstelle Stadt Worms, ist sie für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Worms unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Worms, abgerufen am 27.09.2026: Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht - Stadt Worms
- Stadt Worms, abgerufen am 27.09.2026: Dienstleistung Bußgeldverfahren - fließender Verkehr "Geschwindigkeitsüberschreitungen" - Stadt Worms
- Stadt Worms, abgerufen am 27.09.2026: Dienstleistung Bußgeldverfahren - ruhender Verkehr "Parkverstöße" - Stadt Worms
- Polizei Rheinland-Pfalz, abgerufen am 27.09.2026: Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz . Polizei Rheinland-Pfalz
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.