Kontakt
- Adresse
- Weststraße 53
74072 Heilbronn - Telefon
- 07131 / 56-2095
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- 07131 / 56-3197
- ordnungsamt@heilbronn.de
- Website
- heilbronn.de
- Öffnungszeiten
- Termine mit Mitarbeitern der Bußgeldstelle Heilbronn nur nach vorheriger Vereinbarung.
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Die zentrale Bußgeldstelle Heilbronn kümmert sich um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten: Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß etc.
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen das Polizeirecht, das Gewerbe- und Lebensmittelrecht, das Abfallrecht oder das Melderecht etc.
Online-Anhörung der Bußgeldstelle Heilbronn
Die Bußgeldstelle nutzt ein computergestütztes System und verarbeitet die Bußgeldverfahren zunehmend digital. Das bedeutet, dass einige Schritte des Verfahrens automatisch ablaufen.
Deshalb gilt:
- Konkrete Fragen zu einem Fall können erst beantwortet werden, wenn ein Aktenzeichen vergeben oder ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot, ein Zeugenfragebogen oder ein Anhörungsbogen versandt wurde.
- Als Betroffener haben Sie die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und sich zum Tatvorwurf zu äußern.
- Den Zugang zu Ihren Akten erhalten Sie mit einem Zugangscode, der Ihnen zugeschickt wird.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Heilbronn“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Baden-Württemberg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Heilbronn unter anderem zuständig:
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.