Kontakt
- Adresse
- Emil-Münz-Straße 12
71332 Waiblingen - Telefon
- 07151 / 501-1369
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Website
- rems-murr-kreis.de
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Die zentrale Bußgeldstelle des Rems-Murr-Kreises mit Sitz in Waiblingen bearbeitet sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit Verfahren gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Im Straßenverkehr werden vor allem folgende Verkehrverstöße nach dem Bußgeldkatalog geahndet:
Online-Anhörung für Rems-Muss-Kreis (OWI21, 08119000)
Haben Sie eine Anhörung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Bußgeldstelle aus Waiblingen erhalten? Dann können Sie sich innerhalb der Frist problemlos im Online-Portal OWI21 dazu äußern. Die benötigten Anmeldedaten finden Sie direkt auf dem Anhörungsbogen.
Infos zum Bußgeldverfahren
Hält die Bußgeldbehörde des Rems-Murr-Kreises nach der Online-Anhörung an Ihrem Vorwurf fest, erhalten Sie in der Regel wenige Wochen nach der Anhörung, einen Bußgeldbescheid. Dann können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen oder Sie akzeptieren die Strafe in Form von Bußgeldern, Punkten und einem Fahrverbot.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis in Waiblingen“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Baden-Württemberg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Waiblingen unter anderem zuständig:
Quellen
- Ordnungsamt Rems-Murr-Kreis, Aufgerufen am 09.11.2023: Zentrale Bußgeldstelle des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.