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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Das Gemeinsame Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte mit Sitz in Königsbrunn überwacht den Straßenverkehr im Auftrag seiner Trägerkommunen. Die Träger haben dem Kommunalunternehmen die hoheitliche Aufgabe übertragen, Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG zu verfolgen und zu ahnden. Es übernimmt alle Verfahrensschritte bei der Verfolgung und Ahndung der Verkehrsverstöße, einschließlich Bußgeldstelle sowie die Bearbeitung der Gerichts- und Vollstreckungsverfahren.
Zu den Trägerkommunen gehören Städte und Gemeinden aus mehreren schwäbischen Landkreisen, unter anderem aus den Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Dillingen, Donau-Ries, Günzburg, Unterallgäu, Oberallgäu und Ostallgäu, darunter Königsbrunn, Bobingen, Neusäß, Stadtbergen, Friedberg, Donauwörth, Günzburg, Krumbach und Marktoberdorf. Zuständig ist das Kommunalunternehmen nur für Verstöße, die es selbst im Gebiet dieser Kommunen feststellt. Die Kommunen verfolgen Ordnungswidrigkeiten neben den Dienststellen der Bayerischen Landespolizei, deren Verfahren nicht hier bearbeitet werden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bayern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte, abgerufen am 24.10.2026: Impressum - Verkehrsueberwachung Schwaben-Mitte
- Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte, abgerufen am 24.10.2026: Kommunale Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte
- Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte, abgerufen am 24.10.2026: Über uns :: Verkehrsüberwachung Schwaben
- Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte, abgerufen am 24.10.2026: Trägerkommunen :: Verkehrsüberwachung Schwaben
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.