Kontakt
- Adresse
- Hornthalstraße 2 a
96047 Bamberg - Telefon
- 0951 87-1331
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- 0951 87-8881956
- Website
- stadt.bamberg.de
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Stadt Bamberg überwacht den Verkehr im Stadtgebiet mit eigenem Personal. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt mit dem Sachgebiet Parküberwachung und der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in der Hornthalstraße 2 a. Die Hauptaufgabe des Parküberwachungsdienstes ist laut Stadt die Überwachung des ruhenden Verkehrs, also Verwarn- und Bußgelder für Parkverstöße. Daneben führt die Stadt eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung durch.
Von dieser Stelle zu unterscheiden ist die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Bamberg im Fachbereich Allgemeine Rechtsangelegenheiten. Sie bearbeitet andere Ordnungswidrigkeiten und verweist bei Parkverstößen ausdrücklich an den Parküberwachungsdienst. Verstöße, die die Polizei feststellt, werden in Bayern in der Regel nicht von der Stadt, sondern von der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt bearbeitet.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Bamberg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bayern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Stadt Bamberg, abgerufen am 12.10.2026: Parküberwachung / Stadt Bamberg
- Stadt Bamberg, abgerufen am 12.10.2026: Zentrale Bußgeldstelle / Stadt Bamberg
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.