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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
In der kreisfreien Stadt Landau in der Pfalz bearbeitet das Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr, die Leistung "Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen". Die Stadt überwacht auf ihrem Gebiet neben der Polizei sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet.
Seit Anfang 2023 blitzt die Stadt Landau selbst. Gemessen wird durch geschulte Mitarbeitende des Ordnungsamts gemeinsam mit einem externen Dienstleister. Es kommen ausschließlich mobile Blitzer zum Einsatz, feste Standorte gibt es nicht.
Verstöße, die die Polizei feststellt, bearbeitet in Rheinland-Pfalz die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer. Allgemeine Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs gehören nicht zu dieser Stelle.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Landau in der Pfalz“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Landau in der Pfalz unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Landau in der Pfalz, abgerufen am 03.10.2026: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen / Stadt Landau
- Stadt Landau in der Pfalz, abgerufen am 03.10.2026: Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr / Stadt Landau
- Stadt Landau in der Pfalz, abgerufen am 03.10.2026: Blitzen / Stadt Landau
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.