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Bußgeldstelle · Rheinland-Pfalz

Bußgeldstelle Stadt Landau in der Pfalz: Infos & Kontakt

Klaus-von-Klitzing-Straße 2, 76829 Landau in der PfalzAktualisiert am 03.10.2026

Kontakt

Adresse
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon
06341/13-3238
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Fax
06341/13-883231
Website
landau.de
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 - 12:00 Uhr nur mit Online-Terminvereinbarung, 14:00 - 16:00 Uhr nur telefonische Erreichbarkeit; Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Online-Terminvereinbarung; Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung möglich, 14:00 - 16:00 Uhr nur telefonische Erreichbarkeit; Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr nur telefonische Erreichbarkeit, 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Online-Terminvereinbarung; Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr nur mit Online-Terminvereinbarung

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

In der kreisfreien Stadt Landau in der Pfalz bearbeitet das Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr, die Leistung "Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen". Die Stadt überwacht auf ihrem Gebiet neben der Polizei sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet.

Seit Anfang 2023 blitzt die Stadt Landau selbst. Gemessen wird durch geschulte Mitarbeitende des Ordnungsamts gemeinsam mit einem externen Dienstleister. Es kommen ausschließlich mobile Blitzer zum Einsatz, feste Standorte gibt es nicht.

Verstöße, die die Polizei feststellt, bearbeitet in Rheinland-Pfalz die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer. Allgemeine Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs gehören nicht zu dieser Stelle.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Landau in der Pfalz“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Landau in der Pfalz unter anderem zuständig:

Quellen

  1. Stadt Landau in der Pfalz, abgerufen am 03.10.2026: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen / Stadt Landau
  2. Stadt Landau in der Pfalz, abgerufen am 03.10.2026: Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr / Stadt Landau
  3. Stadt Landau in der Pfalz, abgerufen am 03.10.2026: Blitzen / Stadt Landau

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?