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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Der Verkehrsüberwachungsdienst des Straßenverkehrsamtes der Stadt Landshut verfolgt neben der Polizei geringfügige Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz. Das betrifft den ruhenden Verkehr, also parkende oder haltende Fahrzeuge, und das Einfahren in die Fußgängerzone. Die Überwachung erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Landshut.
Die Geschwindigkeit kontrolliert die Stadt Landshut im gesamten Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit der Stadt Regensburg. Für Verwarnungen und Bußgelder aus diesen Geschwindigkeitsmessungen ist ausschließlich die Stadt Regensburg zuständig, nicht der Verkehrsüberwachungsdienst in Landshut.
Welche Behörde Ihr Verfahren führt, erkennen Sie am Absender auf dem Schreiben. Bei einem Parkverstoß in Landshut ist das in der Regel die Stadt Landshut, bei einer städtischen Geschwindigkeitsmessung die Stadt Regensburg. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Lassen Sie den Vorwurf und die Messung deshalb möglichst vor Ablauf der Frist prüfen, besonders wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Landshut“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bayern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Landshut unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Landshut, abgerufen am 31.10.2026: Straßenverkehr | Stadt Landshut
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.