Kontakt
- Adresse
- Karl-Ludwig-Str. 28-30
68165 Mannheim - Telefon
- 0621 293-9094
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- 0621 293-9001
- Website
- mannheim.de
- Öffnungszeiten
- Sprechzeiten der Bußgeldstelle nach vorheriger Terminvereinbarung: Montag bis Mittwoch 8-12 Uhr, Donnerstag 14-17 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Die Bußgeldbehörde ist eine Abteilung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim. Ihr Dienstgebäude liegt in der Karl-Ludwig-Straße.
Zuständigkeit
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung ist nach Angaben der Stadt Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten aus allen Rechtsbereichen. Die Abteilung Bußgeldbehörde bearbeitet Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, vor allem Parkverstöße, und im fließenden Verkehr, zum Beispiel Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, Unfälle und Überladungen von Lkw. Daneben ahndet sie allgemeine Ordnungswidrigkeiten, etwa Verstöße gegen die Polizeiverordnung, die Gefahrhundeverordnung, das Gewerbe- und Lebensmittelrecht, den Umweltschutz, das Abfallrecht oder das Melderecht.
Online-Anhörung und Termine
Auf einen Anhörungsbogen der Stadt Mannheim kann online über das verlinkte Portal geantwortet werden. Persönliche Gespräche mit der Bußgeldstelle finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt, die Stadt bietet dafür eine Online-Terminvereinbarung an.
Meldungen von Privatpersonen
Privatpersonen können Halt- und Parkverstöße mit einem Vordruck der Stadt per Post oder E-Mail an die Bußgeldstelle melden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldbehörde Mannheim“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Baden-Württemberg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Mannheim unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Mannheim, abgerufen am 20.10.2026: Bußgeldbehörde | Mannheim.de
- Stadt Mannheim, abgerufen am 20.10.2026: Fachbereich Sicherheit und Ordnung | Mannheim.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.