Zum Inhalt springen
bussgeldportal.de
  1. Startseite
  2. Bußgeldstellen
  3. Bußgeldstelle Stadt Zweibrücken

Bußgeldstelle · Rheinland-Pfalz

Bußgeldstelle Stadt Zweibrücken: Infos & Kontakt

Maxstraße 1, 66482 ZweibrückenAktualisiert am 03.10.2026

Kontakt

Adresse
Maxstraße 1
66482 Zweibrücken
Telefon
+49 6332 871-359
Fax, E-Mail, Website
Fax
+49 6332 871-344

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

Die Bußgeldstelle im Ordnungsamt der Stadt Zweibrücken bearbeitet Ordnungswidrigkeiten im Bereich ruhender Verkehr, also Parkverstöße im Stadtgebiet. Daneben ahndet sie sonstige Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel nach der Gewerbeordnung, dem Schulgesetz, dem Waffengesetz oder bei der Hundesteuer. Für Parkverstöße ist die Rufnummer der Bußgeldstelle Ruhender Verkehr zuständig.

Nicht zuständig ist die Bußgeldstelle für Verstöße im fließenden Verkehr, etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen. Diese werden laut Stadt Zweibrücken von der zentralen Bußgeldstelle des Landes bearbeitet. Wer in oder um Zweibrücken geblitzt wurde, wendet sich deshalb nicht an das Ordnungsamt, sondern an die Stelle, die auf dem Schreiben genannt ist.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Zweibrücken“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Zweibrücken unter anderem zuständig:

Quellen

  1. Stadt Zweibrücken, abgerufen am 03.10.2026: Bußgeldstelle | Internetauftritt der Stadt Zweibrücken

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?