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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Bußgeldstelle im Ordnungsamt der Stadt Zweibrücken bearbeitet Ordnungswidrigkeiten im Bereich ruhender Verkehr, also Parkverstöße im Stadtgebiet. Daneben ahndet sie sonstige Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel nach der Gewerbeordnung, dem Schulgesetz, dem Waffengesetz oder bei der Hundesteuer. Für Parkverstöße ist die Rufnummer der Bußgeldstelle Ruhender Verkehr zuständig.
Nicht zuständig ist die Bußgeldstelle für Verstöße im fließenden Verkehr, etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen. Diese werden laut Stadt Zweibrücken von der zentralen Bußgeldstelle des Landes bearbeitet. Wer in oder um Zweibrücken geblitzt wurde, wendet sich deshalb nicht an das Ordnungsamt, sondern an die Stelle, die auf dem Schreiben genannt ist.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Zweibrücken“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Zweibrücken unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Zweibrücken, abgerufen am 03.10.2026: Bußgeldstelle | Internetauftritt der Stadt Zweibrücken
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.