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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Bußgeldverfahren der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bearbeitet die Abteilung Verkehr der Stadtverwaltung. Zu ihren Zuständigkeiten gehören laut Bürgerservice der Stadt das Bußgeld und die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren.
Zuständigkeit
In der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler führt die eigene Ordnungsbehörde die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung durch und ahndet die Verstöße auch selbst. Die Stadt kündigt ihre mobilen Geschwindigkeitskontrollen regelmäßig an. Für das übrige Gebiet des Landkreises Ahrweiler gilt das nicht: Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitskontrollen auf überörtlichen Straßen, bearbeitet seit 2013 die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer. Die Bußgeldstelle der Kreisverwaltung Ahrweiler ist nur für Verstöße aus allgemeinen Rechtsgebieten zuständig, nicht für den Straßenverkehr. Parkverstöße überwachen im Landkreis die Städte, Verbandsgemeinden und die Gemeinde Grafschaft jeweils selbst.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Bad Neuenahr-Ahrweiler“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, abgerufen am 01.11.2026: Verkehr | Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, abgerufen am 01.11.2026: Bußgeld | Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Kreisverwaltung Ahrweiler, abgerufen am 01.11.2026: Bußgeldstelle – Kreisverwaltung Ahrweiler
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.