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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Abteilung Bürgerbüro/ Bußgeld gehört zum Bürgeramt der Stadtverwaltung Gotha und sitzt im Neuen Rathaus am Ekhofplatz 24. Die Stadt bietet für den Bereich Bußgeld eine eigene Terminvergabe an, ausdrücklich für Geschwindigkeitsverstöße, Parkverstöße und ähnliche Fälle im Stadtgebiet Gotha.
Für Verkehrsverstöße, die durch die Polizei festgestellt werden, ist dagegen die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei zuständig. Welche Behörde Ihr Verfahren führt, erkennen Sie am Absender des Schreibens.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid als Absender steht. Steht dort die Stadtverwaltung Gotha, ist die Abteilung Bürgerbüro/ Bußgeld Ihre Ansprechpartnerin. Persönliche Termine lassen sich über die Online-Terminvergabe der Stadt buchen.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Lassen Sie den Vorwurf und die Messung möglichst vorher prüfen, bevor Sie Angaben zur Sache machen oder die Frist verstreichen lassen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Gotha“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Thüringen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Gotha unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadtverwaltung Gotha, abgerufen am 08.10.2026: Abt. Bürgerbüro/ Bußgeld
- Stadtverwaltung Gotha, abgerufen am 08.10.2026: Termine für die unterschiedlichen Aufgabenbereiche
- Freistaat Thüringen (Leistungsbeschreibung, veröffentlicht vom Ilm-Kreis), abgerufen am 08.10.2026: Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren / Ilm-Kreis
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.