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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
In der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße ist das Sachgebiet Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung der Ordnungsbehörde für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Es übernimmt die Verkehrsüberwachung im ruhenden und im fließenden Verkehr, setzt Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr fest und gewährt die Anhörung. Die Stadt führt eigene Geschwindigkeitsmessungen durch und veröffentlicht sie auf ihrer Internetseite, als Kontakt ist dort ebenfalls diese Stelle genannt.
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem Gebiet den Verkehr. Verstöße, die die Polizei feststellt, bearbeitet in Rheinland-Pfalz die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer. Allgemeine Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs bearbeitet in Neustadt das Sachgebiet Ordnung.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Neustadt an der Weinstraße“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Stadt Neustadt an der Weinstraße, abgerufen am 03.10.2026: Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung / Neustadt an der Weinstraße
- Stadt Neustadt an der Weinstraße, abgerufen am 03.10.2026: Geschwindigkeitsmessungen / Neustadt an der Weinstraße
- Stadt Neustadt an der Weinstraße, abgerufen am 03.10.2026: Ordnungsbehörde / Neustadt an der Weinstraße
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.