Kontakt
- Adresse
- Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied - Telefon
- +49 2631 802-6666
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- +49 2631 802-470
- Website
- neuwied.de
- Öffnungszeiten
- Mo. 08:30 - 12:30 Uhr, Di. 08:30 - 12:30 Uhr, Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, Do. 08:30 - 12:30 Uhr, Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Neuwied gehört zum Ordnungsamt der Stadt. Seit Ende Oktober 2023 blitzt das Ordnungsamt selbst auf den innerörtlichen Straßen der Stadt Neuwied. Vorausgegangen war ein Beschluss des Stadtrates, die Geschwindigkeitsüberwachung von der Polizei zu übernehmen. Aus diesen Messungen spricht die Stadt Verwarnungen und Bußgelder aus, bei erheblichen Überschreitungen auch Fahrverbote. Ein Führerschein, der wegen eines Fahrverbots abgegeben werden muss, kann im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgegeben werden.
Zum Stadtgebiet gehören unter anderem Altwied, Block, Engers, Feldkirchen, Gladbach, Heddesdorf, Heimbach-Weis, Irlich, Niederbieber, Oberbieber, Rodenbach, Segendorf und Torney.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Neuwied“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Stadt Neuwied, abgerufen am 19.10.2026: Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle: Stadt Neuwied
- Stadt Neuwied, abgerufen am 19.10.2026: Blitzen in Neuwied zeigt positive Wirkung: Mehr Kontrollen, weniger Verstöße: Stadt Neuwied
- Stadt Neuwied, abgerufen am 19.10.2026: Führerschein abgeben: Stadt Neuwied
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.