Kontakt
- Adresse
- Markt 7
07407 Rudolstadt - Telefon
- 03672 486-200
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- 03672 486-203
- recht@rudolstadt.de
- Website
- rudolstadt.de
- Öffnungszeiten
- Montag geschlossen, Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Bußgeldstelle der Stadt Rudolstadt ist in der Stadtverwaltung beim Büro des Bürgermeisters angesiedelt und gehört zum Bereich Justitiar. Laut Stadtverwaltung bearbeitet sie Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr im Verwarn- und Bußgeldverfahren, also etwa Verstöße beim Parken und Halten. Daneben bearbeitet sie allgemeine Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel Ruhestörungen oder Verstöße rund um Ausweisdokumente, sowie Bürgeranzeigen.
Zu den Aufgaben gehören auch der Erlass von Bußgeldbescheiden, die Bearbeitung von Einsprüchen und die Abgabe von Bußgeldakten an die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht. Geschwindigkeitsverstöße nennt die Stadt in der Aufgabenliste der Bußgeldstelle nicht.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Rudolstadt“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Thüringen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Rudolstadt unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadtverwaltung Rudolstadt, abgerufen am 25.10.2026: Stadt Rudolstadt - Schillers heimliche Geliebte
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.