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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Die Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Speyer gehört zur Abteilung 270 - Straßenverkehr. Die Stelle 272 umfasst die Bußgeldstelle sowie den Vollzugs- und Überwachungsdienst für den ruhenden Verkehr und die Geschwindigkeitsüberwachung.
Zuständigkeit
Die Stadt Speyer überwacht auf ihrem Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Die Bußgeldstelle bearbeitet Verkehrsverstöße wie Parkverstöße und Geschwindigkeitsverstöße, die im Rahmen der städtischen Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Speyer festgestellt werden. Eingeleitete Verfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Nicht zu verwechseln ist die städtische Bußgeldstelle mit der Zentralen Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz, die ebenfalls in Speyer sitzt und Verfahren aus Messungen der Polizei bearbeitet.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Speyer“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Speyer unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Speyer, abgerufen am 01.11.2026: 272 - Bußgeldstelle, Vollzugs- und Überwachungsdienst Ruhender Verkehr/ Geschwindigkeitsüberwachung und SONU | Stadt Speyer
- Stadt Speyer, abgerufen am 01.11.2026: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen | Stadt Speyer
- Kreisverwaltung Ahrweiler, abgerufen am 01.11.2026: Bußgeldstelle – Kreisverwaltung Ahrweiler
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.