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- Hauptstraße 32
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- (06027) 4097050-13
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- info@zvau.de
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- zvau-online.de
- Öffnungszeiten
- Mittwoch und Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 - 16:00 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung (ZVAU) mit Sitz in Stockstadt am Main verfolgt und ahndet für seine Mitglieder Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die das Land Bayern den Gemeinden übertragen hat. Er ist dabei auch Bußgeldstelle und erhebt Verwarnungsgelder und Bußgelder. Mitglieder sind die Stadt Aschaffenburg, Markt Goldbach, Haibach, Markt Stockstadt am Main, Mainaschaff, Geiselbach, Glattbach, Waldaschaff, Kahl am Main, Bessenbach, Sailauf, Johannesberg, Markt Hösbach sowie die VG Schöllkrippen für die Gemeinde Blankenbach.
Den fließenden Verkehr, also kommunale Geschwindigkeitskontrollen, überwacht der Zweckverband laut Satzung nicht in allen Mitgliedsgemeinden: In Mainaschaff, Sailauf und Johannesberg übernimmt er nur den ruhenden Verkehr. In der Stadt Aschaffenburg überwacht die Stadt den ruhenden Verkehr selbst, der ZVAU ist dort für die Bußgeldstelle und für die Geschwindigkeitskontrollen zuständig. Die technischen Arbeiten zur Feststellung der Verstöße darf er unter seiner Aufsicht einem privaten Dienstleister übertragen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle ZVAU Aschaffenburg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bayern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung, abgerufen am 26.10.2026: Impressum – Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung
- Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung, abgerufen am 26.10.2026: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung – Aschaffenburg und Umgebung
- Stadt Aschaffenburg, abgerufen am 26.10.2026: Straßenverkehr / Stadt Aschaffenburg
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.