So hoch fällt das Bußgeld aus
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 22 km/h außerorts fällt ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro (+ 28,50 Euro Verwaltungsgebühren) an.
Für 22 km/h gibt es 1 Punkt in Flensburg
Erst nach Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheids wird die Strafe an das Fahreignungsregister in Flensburg gemeldet. Im Bußgeldbescheid wird in aller Regel nur das Bußgeld und ein Fahrverbot verhängt.
Kein Fahrverbot
Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h wird von den zuständigen Bußgeldstellen kein Fahrverbot verhängt.
Strafen verhindern
In vielen Fällen lassen sich die im Bußgeldbescheid aufgeführten Strafen für eine Überschreitung von 22 km/h verhindern! Bussgeldportal.de bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen
Bußgeldkatalog: Überschreitung 22 km/h außerorts
Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h außerorts je nach Fahrzeugtyp unterschiedliche Strafen vor.
Ein Geschwindigkeitsverstoß mit einem LKW über 3,5 Tonnen wird härter bestraft als mit einem PKW oder Motorrad. In zwei Beispielen möchten wir das unterschiedliche Strafmaß und den Einfluss der Geschwindigkeitstoleranz veranschaulichen.
Bußgeldbescheid: PKW mit 22 km/h zu schnell auf der Autobahn
Unser erstes Beispiel zeigt die Berechnung einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h auf einer Autobahn bei Tempolimit 100. Die Messtoleranz beträgt in diesem Fall 3 Prozent, was bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 126 km/h den Abzug von 4 km/h bedeutet.
- Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h
- Gefahrene Geschwindigkeit: 126 km/h
- Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug 3 Prozent): 122 km/h
- Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h
- Angewendetet Bkat-Norm: 11.3.4 (andere Kfz, z.B. PKW und Motorrad)
- Tatbestandsnummer: 103774
- Strafe: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
- Strafe in Probezeit: A-Verstoß
Bussgeldportal.de-Tipp: Für alle Tempoüberschreitungen zwischen 21 und 25 km/h außerorts gelten laut dem aktuellen Bußgeldkatalog die gleichen Strafen:
Bußgeldbescheid: LKW 22 km/h zu schnell in Autobahn-Baustelle
Unser zweites Beispiel betrifft einen LKW über 3,5 Tonnen, der in einer Autobahn-Baustelle bei Tempolimit 60 mit 85 km/h geblitzt wird. Nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h, bleibt eine Rest-Geschwindigkeit von 82 km/h.
- Zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h
- Gefahrene Geschwindigkeit: 85 km/h
- Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug 3 Prozent): 82 km/h
- Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h
- Angewendetet Bkat-Norm: 11.1.5 (LKW)
- Tatbestandsnummer: 103729
- Strafe: 150 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
- Strafe in Probezeit: A-Verstoß
Messtoleranz berechnen
In unserem Bußgeldrechner können Sie Ihre Strafe und den Einfluss der Messtoleranz selbst berechnen und prüfen, ob es Sinn macht Einspruch einzulegen:
Aktuelle Bußgeldtabellen für Geschwindigkeit
Sie möchten sich über weitere Bußgelder, Punkte & Fahrverbote von Geschwindigkeitsüberschreitungen informieren? Hier finden Sie alle wichtigen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2023.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 20 € | – | Nein | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 40 € | – | Nein | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 60 € | – | Nein | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | Nein | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| Über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Verjährung und Fristen
Die Verfolgung einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h verjährt sechs Monate nach der Tat (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG) [2]. Bis zum 30. Juni 2026 galt hier noch eine Frist von drei Monaten, solange kein Bußgeldbescheid ergangen war. Diese Zweiteilung hat der Gesetzgeber gestrichen: Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142) [3], in Kraft seit dem 1. Juli 2026 (Artikel 9 Absatz 1).
Die Frist läuft allerdings nicht ungestört ab. Sie wird unterbrochen, sobald Ihnen die Einleitung des Verfahrens bekanntgegeben oder Ihre Anhörung angeordnet wird (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG), und beginnt danach von Neuem. Wer einen Anhörungsbogen im Briefkasten hat, sollte also nicht auf den Fristablauf setzen: Die Verjährung ist damit bereits unterbrochen. Endgültig verjährt die Verfolgung erst zwei Jahre nach der Tat (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben Ihnen zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Quellen
- Kraftfahrt-Bundesamt, 22.08.2024: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, 15.1 Auflage.
- Bundesamt für Justiz, Aufgerufen am 03.09.2026: § 26 StVG, Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
- Bundesministerium der Justiz, Aufgerufen am 03.09.2026: Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142)
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.