Kontakt
- Adresse
- Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale) - Telefon
- 03445 73-1721
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- 03445 73-1722
- rechtsamt@blk.de
- Website
- burgenlandkreis.de
- Öffnungszeiten
- Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr, Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Der Burgenlandkreis nimmt nach eigenen Angaben im Rechts- und Ordnungsamt die Zuständigkeit als kreisliche Ordnungsbehörde nebst zentraler Bußgeldstelle wahr. Zu den Aufgaben des Rechts- und Ordnungsamts zählen auch Bußgeldangelegenheiten. Sitz ist das Landratsamt in der Schönburger Straße 41 in Naumburg (Saale).
Für die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Burgenlandkreis neben der Polizei zuständig, außer in den Städten Naumburg, Weißenfels und Zeitz. Diese Städte überwachen den Verkehr in ihrem Gebiet selbst. Der Landkreis betreibt dafür nach eigenen Angaben eine mobile sowie vier stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen; Ansprechpartner für die Verkehrsüberwachung ist das Straßenverkehrsamt.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Burgenlandkreis“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen-Anhalt. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Burgenlandkreis, abgerufen am 09.10.2026: Rechts- und Ordnungsamt
- Burgenlandkreis, abgerufen am 09.10.2026: Rechts- und Ordnungsamt
- Burgenlandkreis, abgerufen am 09.10.2026: Rechts- und Ordnungsamt
- Burgenlandkreis, abgerufen am 09.10.2026: Verkehrsüberwachung
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.